Wir möchten unsere Mandantenbetreuung qualitativ vertiefen und Sie mit interessanten Informationen und Entwicklungen im Gesundheitsmarkt ansprechen.
Wir haben daher für Sie eine Veranstaltung zum Thema „Arztpraxis 2012 – Aktuelle Entwicklungen und Fakten“ vorbereitet und möchten Sie hierzu herzlich einladen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. August 2011 VIII R 13/08 entschieden, dass der mit dem Kaufpreis einer Kassenarztpraxis abgegoltene Praxiswert den Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt grundsätzlich untrennbar umfasst. Der Praxiserwerber schafft daher kein gesondertes immaterielles Wirtschaftsgut "Wirtschaftlicher Vorteil einer Vertragsarztzulassung" an.